StartseitePrivate Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung

In Deutschland unterscheiden wir eigentlich nur nach 2 Systemen der Krankensversicherung. Es gibt zum einen die gesetzliche Krankenversicherung (Pflichtversicherung) in der die meisten Angestellten versichert sind und zum anderen die private Krankenversicherung (in der viele Freiberufler, Selbständige und Besserverdienende sind).

Bei der private Krankenvollversicherung (PKV) gibt es nur freiwillig Versicherte d.h. Sie ist keine Pflichtversicherung. Sie muss sich am Markt also durch ihr Leistungsangebot, Ihren Kundenservice und durch ihre Beiträge behaupten und den Kunden überzeugen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen hingegen haben wir größtenteils Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der so genannten Versicherungspflichtgrenze (aktuell 47.250 Euro) d.h. Sie haben keine Wahl der Versicherung und müssen somit gesetzlich versichert sein. Wer über dieser Einkommensgrenze liegt, kann sich aussuchen, ob er in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln will. Des weiteren haben Beamte, Selbständige und Freiberufler generell die Möglichkeit, sich bei der Privaten Krankenversicherung zu versichern.

Die private Krankenversicherung hat ihre Angebote auf die unterschiedlichsten Bedürfnisse und Zielgruppen abgestimmt und ausgerichtet. Somit können Sie für jeden ein passendes und individuelles Paket an Leistungen zusammenstellen.

Welche Berufsgruppen und Personen können eine private Krankenvollversicherung abschließen?
Alle nicht versicherungspflichtigen Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Selbständige (hauptberuflich selbständig Erwerbstätige)
- Freiberuflich Tätige (z.B. Rechtsanwälte, Architekten, Notare, Steuerberater, Ärzte)
- Beamte (auch im Ruhestand oder in der Ausbildung)
- Angestellte und Arbeiter mit einem Arbeitseinkommen oberhalb der Jahresendgeltgrenze
von 47.250,- Euro das entspricht 3.937,50 Euro im Monat (bei 12 Monatsgehältern pro Jahr)
- Personen mit geringfügiger Beschäftigung

Beamte erhalten von Ihren Arbeitgebern (Dienstherrn) zu den tatsächlich entstandenen Kosten der Krankheit eine Beihilfe. Der verbleibende Rest wird über eine so genannte Restkostenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abgedeckt. Das gilt auch für den Pflegefall.

Welchen Versicherungsschutz bietet mir die private Krankenversicherung?

- Vollkostenversicherungen mit Absicherung der ambulanten, stationären und zahnärztliche Behandlung.
- Krankenhaustagegeldversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Pflegepflichtversicherung
- Pflegezusatzversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherungen

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist es das Ziel der privaten Krankenversicherung ihnen als Patient eine individuelle Absicherung im Krankheitsfall zur Verfügung zu stellen.
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen einen Versicherungsschutz, der lediglich die Grundbedürfnisse am Gesundheitsschutz der Gesamtbevölkerung abdecken soll. Dieser Schutz wurde allerdings über die letzten Jahre schon stark abgebaut. Diese Kürzungen werden sich fortsetzen, da die eingenommenen Gelder nicht mehr die Ausgaben für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung decken. Bedingt durch einen Abbau der Leistungen und einer gleichzeitigen Explosion der Kosten haben sich immer mehr private Anbieter am Markt etabliert.

Wenn Sie an weiteren Informationen zur Privaten Krankenversicherung interessiert sind, füllen Sie bitte kurz das nebenstehende Formular aus.