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Sorgen Sie jetzt vor – mit einer
Berufsunfähigkeitsversicherung Die Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit tritt häufiger ein als gemeinhin angenommen. Die allgemeine Vermutung, dass so genannte Risikoberufe wie Dachdecker oder Polizist dabei an erster Stelle stehen erwies sich als völlig falsch. Das Ausscheiden aus dem Berufsleben aufgrund einer Berufsunfähigkeit trifft den Büroangestellten genau so wie den Fliesenleger auf dem Bau. Schon jetzt bezieht rund jeder dritte Arbeitnehmer und jeder fünfte Angestellte eine Rente, da er oder sie frühzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden mussten, sagt der Verband der Renteversicherungsträger. Die häufigsten Ursachen für das verfrühte Ausscheiden aus dem Berufsleben sind Rückenleiden, Herz-Kreislauferkrankungen und Krebs.
Eine der Hauptentscheidungen die für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsverscherung sprechen ist im Jahr 2001 gefällt worden und besagt, dass die staatlichen Leistung bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten für die nach 1961 geborenen wegfallen und durch Erwerbsminderungsrenten ersetzt werden. Natürlich sind die Leistungen der Erwerbsminderungsrente viel geringer und zudem müssen die Betroffenen wesentlich mehr Mühen und Nachteile in Kauf nehmen, als es vor der Reform der Fall war.
So ist es heutzutage beispielsweise einem Ingenieur zuzumuten, dass er, falls keine volle Beeinträchtigung vorliegt, auch stundenweise als Pförtner oder an der Kinokasse arbeitet muss. Ein fester Anspruch auf die volle Erwerbsunfähigkeitsrente besteht nur in dem Fall, wenn der Betroffene weniger als drei Stunden täglich in der Lage ist, zu arbeiten. Ansonsten tritt eine gestaffelte Regelung in Kraft die wie folgt aussieht:
- Wer länger als 6 Stunden am Tag arbeiten kann, erhält keine Leistungen
- Bei einer Arbeitsfähigkeit von 3-6 Stunden am Tag erhalten Sie nur 20% Ihres letzten Brutto-Einkommens
- Wer weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann, erhält 40% des letzten Bruttoeinkommens
Sie müssen dabei jede der vorgeschlagenen Tätigkeiten annehmen!
Man sollte den Unterschied der heutigen Erwerbsminderungsrente zum vorherigen Einkommen auf keinen Fall unterschätzen, da die körperliche Beeinträchtigung einen gravierenden Einschnitt ihrer Lebensverhältnisse bedeutet und so auch weitere Kosten entstehen.
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gilt - je früher desto besser
Die meisten Versicherungen zahlen zu der bestehenden Rente zu, wenn der Versicherte zu 50 Prozent oder mehr berufsunfähig ist. Das heißt, wenn Sie infolge ihrer Krankheit, Verletzung oder des Kräfteverfalls sechs Monate lang ununterbrochen nicht ihren Beruf ausüben können. Dieser Sachverhalt muss natürlich ärztlich attestiert werden. Bei einigen Versicherungen gibt es auch so genannte Staffelregelungen die Teilleistungen bereits ab 25 Prozent anbieten.
Natürlich werden die Versicherungen mit zunehmenden Alter, Gebrechen und Erkrankungen immer teurer, da ja auch das Risiko steigt. Sollten Sie zum Antragszeitpunkt schon unter bestimmten Krankheiten leiden, wird es schwierig werden überhaupt eine Versicherung zu finden, die bereit ist dieses Risiko zu tragen. Schon deswegen ist es sehr ratsam, die Versicherung in jungen Jahren und bei bester Gesundheit abzuschließen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht grundsätzlich an einen ausgeübten Beruf gebunden, Sie können sich sowohl als Berufsanfänger, Hausfrau/Mann, Student oder Schüler versichern lassen. Für die beiden letzten Gruppen gilt allerdings, dass die Versicherungen erst bei Erwerbsunfähigkeit zahlen, wenn gar kein Beruf mehr ausgeübt werden kann. Arbeitslose können sich auch versichern lassen, sofern sie einen Beruf erlernt haben. Die Möglichkeit der Absicherung gilt auch für Selbständige, wobei diese belegen müssen, dass ihre Selbständigkeit über einen längeren Zeitraum ein regelmäßiges Einkommen, also Gewinn abwirft.
Wenn Sie an weiteren Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung interessiert sind, füllen Sie bitte kurz das nebenstehende Formular aus.
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